Trauung in Hotels und Lokalen – Richtlinien
Seit ein paar Wochen gibt es in Wien die Möglichkeit der Trauung außerhalb des Standesamtes in Lokalen und Hotels. Dabei muss die gewählte Location in Wien bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von der MA 35 überprüft werden. Das Erst-Ansuchen kann übrigens nicht vom Hotel oder Lokal, sondern nur durch ein heiratswilliges Brautpaar gestellt werden.
Folgende Kriterien muss das Lokal / Restaurant / Hotel bzw. das Brautpaar erfüllen (Quelle MA 35):

Wer traut sich?
- Paare, welche sich in Wien außerhalb des Standesamtes in den Räumlichkeiten eines Gastronomie Betriebes bzw. Hotels trauen lassen wollen
- Paare, welche eine eingetragene Partnerschaft in den Amtsräumen des Magistrates der Stadt Wien bereits eingegangen sind und danach die Zustellung der Partnerschaftsurkunden in einem feierlichen Rahmen in den Räumlichkeiten eines Gastronomiebetriebes bzw. Hotels vornehmen lassen wollen
Termin – Möglichkeiten
Montag bis Freitag von 16:00 Uhr und 18:00 Uhr, Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr; Ausnahmen: gesetzliche Feiertage sowie Karfreitag, Heiliger Abend und Silvester
Location – Voraussetzungen:
- Location muss der „Bedeutung der Ehe“ entsprechen (§ 47 Abs. 1 Personenstandsgesetz – PStG)
- obligatorische Ziviltrauung – Location darf keinen religiösen Charakter aufweisen
- Trauungs- bzw. Verpartnerungsraum muss von dem Gastronomiebereich abgetrennt bzw. abtrennbar sein
- Schutz vor Immissionen (z. B. durch andere Gäste, PassantInnen, Musik, …)
- barrierefreie Zugangsmöglichkeit
- uneinsehbare Umkleidemöglichkeit für den/die BeamtIn
- Betriebsanlagengenehmigung
- Genehmigung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz
- Einhaltung der Auflagen (Zustimmung der Location BetreiberIn, dass die Magistratsabteilung 35 beim Magistratischen Bezirksamt bzw. bei der Magistratsabteilung 36 nachfragen darf)
Ausstattung der Räumlichkeiten
- Zeremonientisch
- diverse Sesseln für Paar, BeamtIn und eventuelle ZeugInnen
- Theaterbestuhlung für die geladenen Gäste (keine Sichtbeeinträchtigung durch Säulen, Garderoben, etc.)
Organisation
Schritt 1: „Kontaktaufnahme mit Location“:
- Reservierung des Raumes am gewünschten Tag durch das Paar
- Einverständniserklärung der Location - gerichtet an Magistratsabteilung 35, wird von Paar überbracht

Trauung außerhalb der Amtsmauern - Locations gibt's genug ...
Schritt 2: „Aufgebot“:
- Brautpaare weisen am Wohnsitzstandesamt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nach
- Gleichgeschlechtliche Paare weisen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien Standesamt Wien-Margareten = Zentrale Annahmestelle) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verpartnerung durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nach.
- Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung nachgewiesen wurden, kann vom Paar ein Ansuchen gestellt werden, die Trauung bzw. Verpartnerung an einem bestimmten Ort außerhalb der Amtsräumlichkeiten zum gewünschten Termin durchzuführen.
- Diesem Ansuchen ist die Einverständniserklärung der Location BetreiberIn (Gastronomiebetrieb bzw. Hotel) beizulegen.
Schritt 3: „Kommissionierung“:
- Anforderung der behördlichen Genehmigungen durch die Magistratsabteilung 35 (samt Zustimmungserklärung)
- Bei der Kommissionierung wird vor Ort überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Trauung bzw. Verpartnerung gegeben sind.
- schriftliche Schad- und Klagloshaltung durch das Paar und der Location BetreiberIn
Schritt 4: „Festlegung Termin“:
- vom Ausgang der Kommissionierung wird die Location und das Paar durch die Magistratsabteilung 35 informiert.
- Paar schließt mit Location zivilrechtlichen Vertrag, Magistratsabteilung 35 hebt gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für Trauung bzw. Verpartnerung ein.
- Seitens der Location ist vor, während und nach der Zeremonie eine persönliche Betreuung zu gewährleisten.
Weitere Informationen: Traumhochzeit in Wien
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