Events in Wien: Veranstaltungsgesetz reformiert
Veranstaltungen im kleinen Rahmen sind in Wien künftig mit deutlich weniger Bürokratie verbunden: Die Reform des Wiener Veranstaltungsgesetzes bringt ab Herbst 2009 viele Erleichterungen für Locations, wie Hotels und gastronomische Betriebe. Vor allem zeitaufwändige und kostspielige Bewilligungsverfahren von Veranstaltungen durch den Magistrat der Stadt Wien werden in Zukunft entfallen.
Tanzveranstaltungen, wie Clubbings und Bälle, werden mit Inkrafttreten der Novelle generell nur anmeldepflichtig und nicht bewilligungspflichtig sein, wie es jetzt zum Teil der Fall ist. Für folgende Event – Beispiele wird sogar weder eine Bewilligung noch eine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich sein:
© Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de
Gastgewerbe-Betriebe, die selbst als Veranstalter fungieren, sparen Zeit und Geld bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 300 Personen (sofern eine bescheidmäßige Eignungsfeststellung der Location oder eine entsprechende Betriebsanlagengenehmigung vorliegt):
- Theater – Veranstaltungen
- Konzert – Veranstaltungen
- Varieté – Veranstaltungen
- Wohltätigkeitsfeste
- Tanz – Vorführungen
- jahreszeitlich bedingte Volksfeste
Detaillierte Informationen zum neuen Wiener Veranstaltungsgesetz finden Sie in folgender pdf-Datei der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien: veranstaltungsg_novelle20092
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