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    Nützliches Wissen (1) Arbeitsstätten-Verordnung Evakuierungsbeauftragter

    Von Martin Benkovics | 14.Januar 2010


    platzpirsch startet eine neue Reihe – Thema: “Nützliches Wissen”. Immer wenn wir etwas erfahren, was für Locations oder Events wichtig scheint, werden wir eine kleine Zusammenfassung schreiben und eventuell auch unseren Senf dazu abgeben.

    Wichtig ist, dass ihr einen Nutzen habt. Deswegen werden wir solche Artikel immer zu den offiziellen Stellen verlinken, sofern es welche gibt. Es kann auch sein, wie in diesem Fall, dass wir zu Spezialisten verlinken, die kostenlos informieren.

    Beginnen möchte ich mit dem aktuellen Thema:

    Novellierung der Arbeitsstättenverordnung

    Seit Anfang des Jahres muss jeder Betrieb einen Evakuierungsbeauftragten haben.

    Dieses Thema ist brandaktuell, enorm wichtig und … sehr langweilig. Dennoch möchte ich mich dem Thema widmen, weil es ziemlich in die Hose gehen kann, wenn einmal was passiert!

    Also seit 1. Jänner 2010 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Evakuierungsbeauftragte zu bestellen, die im Brandfall die Feuerwehr alarmieren, mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut sind und im Alarmfall kontrollieren, dass alle ArbeitnehmerInnen und – in unserem Fall – auch Gäste die Arbeitsstätte verlassen haben.

    Diese Verpflichtung gilt ab dem ersten Mitarbeiter – klingt nach einer EU-Verordnung. ;-)

    Wie auch immer: wichtig ist zu wissen, dass es bei Nicht-Beachtung und im Schadensfall zu unangenehmen Folgen kommen kann. Auch der Evakuierungsbeauftragte sollte wissen, dass er – wenn er diese Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführt – zur Verantwortung gezogen werden kann.
    Das klingt nach mächtig viel Verantwortung oder Ärger.
    Auf jeden Fall sollten sich alle Firmen informieren – nicht wissen schützt vor Strafe nicht (hab ich einmal gelernt) – außer man ist Kärntner Landeshauptmann … ;-)

    Falls jemand zu diesem Thema Fragen hat, dann bitte NICHT mich kontaktieren.
    Hier die Info von der WKO: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=525592&DstID=1262

    Oder besser Sie reden mit einem Fachmann Ihres (meines) Vertrauens – Mag. Andreas Schuberth.

    Mag. Andreas Schuberth, - Spezialist für Betriebs- und Veranstaltungsversicherungen, erklärt:

    Mag. Andreas Schuberth - Spezialist für Betriebs- und Veranstaltungsversicherungen

    Topics: Tipps + Trends | Kein Kommentar »

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